Statuten
Die rechtlichen Grundlagen unseres Vereins
Statuten des Vereins Pu'uway
1. Pu'uway — Zweck
Pu'uway, Brigerbad, Natur- und tiergestütztes Angebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
1.1. Unter dem Namen Pu'uway besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Brigerbad
1.2. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig, nicht gewinnorientiert
1.3. Zweck des Vereins ist das Natur- und tiergestützte Angebote für Kinder und Jugendliche im Oberwallis
1.4. Der Verein kann zu diesem Zweck Projekte entwickeln, Interventionen, Veranstaltungen, Weiter- & Ausbildungen organisieren und durchführen und mit anderen Institutionen zusammenarbeiten
2. Mitgliedschaft und Rechte
2.1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützt
Mitglieder haben folgende Rechte:
- 2.2 Stimmrecht an der Generalversammlung (GV)
- 2.3 Teilnahmerecht an vereinsinternen Angeboten, Workshops oder Begegnungsraummiete (ohne eingezäunten Platz), zu vergünstigten Konditionen von 15%
- 2.4 Informationen über Vereinsaktivitäten und Projekte
- 2.5 Möglichkeit, den Verein durch Mitgliederbeiträge oder Spenden zu unterstützen
- 2.6 Der jährliche Mitgliederbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt mindestens CHF 45
- 2.7 Die Pflichten der Mitglieder umfassen die Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags sowie die Anerkennung der Vereinsstatuten
3. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Vereinsversammlung
- der Vorstand
- Auf die Wahl einer Revisionsstelle wird verzichtet, die Vereinsrechnung wird jährlich von der Vereinsversammlung geprüft und genehmigt
4. Vereinsversammlung
4.1. Die ordentliche Vereinsversammlung findet einmal jährlich statt
4.2. Die Vereinsversammlung hat folgende Aufgaben:
- Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Budgets
- Bestätigung des Vorstands
- Statutenänderungen
- Auflösung des Vereins
4.3. Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig, Entscheidungen werden mit einfachem Mehr gefällt (Die Vereinsversammlung entscheidet nur über die in den Statuten ausdrücklich genannten Themen, die laufende Organisation, Programmgestaltung und Umsetzung der Vereinsaktivitäten obliegen dem Vorstand)
5. Vorstand
5.1. Der Vorstand besteht aus zwei Personen
5.2. Der Vorstand konstituiert sich selbst (z. B. Präsidentin, Kassierin usw.)
5.3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen
5.4. Er entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern
6. Mittel & Haftung
6.1. Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen
- Spenden, Zuwendungen und Erträgen aus Projekten
6.2. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen - eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen
7. Statutenänderung
7.1. Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
8. Auflösung des Vereins
8.1. Die Auflösung des Vereins kann durch den Vorstand beschlossen werden
8.2. Bei Auflösung wird ein allfälliges Vermögen einer Organisation mit ähnlichem Zweck zugewendet
9. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 29.12.2025 genehmigt und sind sofort in Kraft getreten